Mit dem Beschluss des EU-Parlaments vom 24.10.2018 wurde ein wichtiger Meilenstein geschaffen, um die Masse an Einwegartikel aus Plastik zu reduzieren. Nun haben die Mitgliedsstaaten bis Ende 2020 Zeit diees in eine lokale Gesetzgebung zu fassen. Damit werden manche Länder das Verbot schneller umsetzen und andere langsamer. Spätestens ab 2021 dürfen aber in allen Mitgliedsstaaten folgende Artikel nicht mehr in Verkehr gebracht werden:
- Trinkbecher, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel
- Einweg-Lebensmittelbehälter aus Kunststoff
- Fast-Food-Behälter wie Mahlzeitenboxen und Salatboxen
- Hamburgerboxen, Sandwichboxen, Wrap-Boxen
- Lebensmittelbehälter für frische oder verarbeitete Lebensmittel
- Besteck (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen (Chopsticks)
- Teller
- Luftballonstäbe
- sehr leichte Kunststofftragetaschen
- Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen
- Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Polystyrolschaumstoff
- Aus flexiblem Material hergestellte Tüten und Folienverpackungen
- Tabakerzeugnisse mit Filter sowie Filter, zur Verwendung in Kombination mit Tabakerzeugnissen
- Getränkebecher, einschließlich Verschlüssen und Deckeln
- Getränkeflaschen, einschließlich Verschlüssen und Deckeln
Den vollständigen Text findet ihr hier: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0317_DE.html?redirect#title1